Usn-Bericht für das Jahr, was einzureichen ist

Im Jahr 2015 werden Unternehmen und Unternehmer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, mit Änderungen in der Gesetzgebung konfrontiert sein. Buchhalter sind auch daran interessiert, wie sie im Jahr 2015 auf das vereinfachte Steuersystem umsteigen, wie sie das vereinfachte Steuersystem im Jahr 2015 anwenden und welche Steuern im Jahr 2015 im Rahmen des vereinfachten Steuersystems zu zahlen sind. All das erfahren Sie im Artikel über das vereinfachte Steuersystem im Jahr 2015.

Welche Themen werden im Artikel zum vereinfachten Steuersystem im Jahr 2015 behandelt:

  1. Änderungen am vereinfachten Steuersystem im Jahr 2015
  2. So wenden Sie das vereinfachte Steuersystem im Jahr 2015 an
  3. Zahlung von Steuern und Beiträgen nach dem vereinfachten Steuersystem im Jahr 2015

Die wichtigsten Änderungen des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2015

In unserer Tabelle können Sie sich kurz über die Änderungen informieren, im Folgenden erzählen wir Ihnen mehr darüber.

Versicherungsprämien 2015

Ab dem 1. Januar 2015 treten zahlreiche Änderungen im Versicherungsprämienrecht in Kraft. Neuerungen wurden durch das Bundesgesetz Nr. 188-FZ vom 28. Juni 2014 (im Folgenden Gesetz Nr. 188-FZ genannt) eingeführt. Und sie betreffen sowohl die Beiträge selbst, die Berichterstattung darüber als auch die Beziehungen zu Fonds.

Hier sind einige der wesentlichen Änderungen: Ab 2015 müssen mehr „Vereinfacher“ Meldungen an Versicherungsprämien über das Internet übermitteln. Dies geschieht nun durch Arbeitgeber, die das vereinfachte Steuersystem nutzen und deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl im vergangenen Jahr 50 Personen überstieg. Ab dem neuen Jahr liegt die Grenze bei 25 Personen.

Darüber hinaus müssen Beiträge in Rubel und Kopeken gezahlt werden. Es ist nicht wie bisher erforderlich, den Betrag auf ganze Rubel aufzurunden. Und Zahlungen zugunsten von Ausländern müssen unabhängig von der Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages beitragspflichtig sein. Alle Neuerungen, die für „vereinfachte“ Menschen relevant sind, haben wir in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Lassen Sie uns über die wichtigsten davon im Detail sprechen.

Derzeit sind Arbeitgeber nur dann verpflichtet, Versicherungsprämien über das Internet an die Pensionskasse und die Sozialversicherungskasse zu melden, wenn die durchschnittliche Zahl ihrer Arbeitnehmer im vergangenen Jahr 50 Personen übersteigt. Dies ist in Artikel 15 Absatz 10 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 (im Folgenden als Gesetz Nr. 212-FZ bezeichnet) festgelegt. Bei Verstößen gegen diese Anforderung können die Inspektoren eine Geldstrafe von 200 Rubel verhängen. für jedes Meldeformular (Artikel 46 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 212-FZ). Wenn im letzten Jahr 50 oder weniger Mitarbeiter beschäftigt waren, können Sie die Meldungen an die Kassen in Papierform einreichen.

Ab dem 1. Januar 2015 sind alle Arbeitgeber, deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl im letzten Jahr mehr als 25 Personen betrug, zur elektronischen Meldung verpflichtet (Artikel 5 Absatz 3 Unterabschnitt „c“ des Gesetzes Nr. 188-FZ). Dadurch wird die Zahl der „vereinfachten“ Arbeitgeber, die Beitragsberechnungen über das Internet einreichen, zunehmen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie für die elektronische Übermittlung von Berichten eine elektronische Signatur benötigen. Wer keine hat, muss dementsprechend eine Unterschrift einholen. Anschließend können Sie über das Internet berichten.

Bitte beachten Sie, dass es hierfür zwei Möglichkeiten gibt. Die erste besteht darin, einen speziellen Kommunikationsbetreiber zu kontaktieren und eine Vereinbarung mit ihm abzuschließen. Er installiert auf Ihrem Computer ein Programm, mit dem Sie Meldungen einreichen. Die zweite besteht darin, Berichte mithilfe eines speziellen Dienstes direkt von der Website des Fonds zu versenden.

Nach den geltenden Regelungen sind bei einer Entlassung keine Beiträge zu Abfindungszahlungen zu entrichten. Darüber hinaus sind Zahlungen sowohl von den Pflichtbeiträgen zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung als auch von den Beiträgen zu Verletzungen befreit (Abs.

„d“ subp. 2 S. 1 Kunst. 9 des Gesetzes Nr. 212-FZ und Abs. 6 Subp. 2 S. 1 Kunst. 20.2 des Gesetzes Nr. 125-FZ). Eine Ausnahme bildet die Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub. Sie überweisen die Beiträge von ihnen auf die übliche Weise.

Ab 2015 erhöhen sich die Zahlungen, aus denen Sie Beiträge zahlen müssen. Sie zahlen insbesondere Beiträge zur Abfindung bei Kündigung sowie den durchschnittlichen Monatsverdienst, der während der Beschäftigungszeit angespart wurde. Vorausgesetzt, dass die Höhe dieser Zahlungen das Dreifache des durchschnittlichen Monatsgehalts übersteigt (das Sechsfache für Arbeitnehmer aus dem Hohen Norden und vergleichbaren Regionen). In diesem Fall wird – bitte beachten Sie – nicht der gesamte Betrag versteuert, sondern nur der Teil, der über den ermittelten Betrag des durchschnittlichen Monatsverdienstes hinausgeht. Für die Vergütung des Managers, seines Stellvertreters und des Hauptbuchhalters sind außerdem Beiträge erforderlich, die das Dreifache ihres durchschnittlichen Monatsverdienstes übersteigen. Wenn Sie dem Arbeitnehmer bei der Entlassung im nächsten Jahr einen geringeren Betrag zahlen, müssen die Versicherungsprämien nicht berechnet werden (Absatz „a“, Absatz 3, Artikel 2 und Unterabsatz „a“, Absatz 1, Artikel 5 des Gesetzes Nr. 188- FZ).

Derzeit hängt das Verfahren zur Zahlung von Rentenbeiträgen aus Zahlungen an ausländische Arbeitnehmer von deren Status ab. Somit zahlen Sie in gewohnter Weise Entgeltbeiträge an dauerhaft und vorübergehend ansässige Ausländer. Das heißt, das gleiche wie das Einkommen russischer Staatsbürger – ab dem Datum ihrer Einstellung. Beiträge an die Pensionskasse können Sie aus dem Einkommen befristet beschäftigter ausländischer Arbeitnehmer jedoch nur dann abrechnen, wenn diese Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit oder einen Vertrag (Verträge) mit einer Gesamtlaufzeit von mindestens sechs Monaten im Jahr abgeschlossen haben. Und auch, wenn mit einem Ausländer ein Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten im Jahr geschlossen wird, mit anschließender Verlängerung (Absatz 1, Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2001 Nr. 167-FZ und Unter-) Klausel 15, Klausel 1, Artikel 9 des Gesetzes Nr. 212-FZ ).

Seit 2015 müssen Sie für Zahlungen zugunsten von Ausländern Beiträge an die Pensionskasse zahlen, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags und seiner Dauer (§ 4 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 188-FZ). In dieser Hinsicht wird die Beitragszahlung für alle Ausländer und Bürger der Russischen Föderation gleich sein.

Die Beiträge zur Sozialversicherungskasse und zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundes werden in den Jahren 2014 und 2015 grundsätzlich nur für Zahlungen an dauerhaft und vorübergehend ansässige Ausländer erhoben. Ziehen Sie keine Beiträge vom Einkommen vorübergehender Bewohner ab (Absatz 15, Absatz 1, Artikel 9 des Gesetzes Nr. 212-FZ und Absatz 1, Artikel 2 des Bundesgesetzes Nr. 255-FZ vom 29. Dezember 2006). Ausgenommen sind Beiträge für Verletzungen. Sie fallen aus Zahlungen an alle ausländischen Arbeitnehmer an, unabhängig von ihrem Status (Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 20.1 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 125FZ).

Derzeit zahlen Sie die Versicherungsprämien für Ihre Mitarbeiter in Rubel, ausgenommen Beträge unter 50 Kopeken. und die Summe auf 50 Kopeken aufrunden. und mehr (Artikel 15 Absatz 7 des Gesetzes Nr. 212-FZ). Bei Berechnungen mit den Formularen RSV-1 PFR und 4-FSS geben Sie die aufgelaufenen Beiträge in Kopeken an.

Ab dem neuen Jahr können Sie Beiträge auf die gleiche Weise zahlen, wie sie angesammelt wurden – in Rubel und Kopeken (Unterabsatz „a“, Absatz 3, Artikel 5 des Gesetzes Nr. 188-FZ). Somit gibt es für Sie keine Diskrepanzen mehr zwischen der Höhe der gezahlten Versicherungsprämien und dem Betrag, den Sie in Ihrer Berichterstattung angegeben haben. Durch die Änderung werden so Penny-Rückstände vermieden. Und es schützt Sie vor Streitigkeiten mit Spezialisten für außerbudgetäre Mittel.

Organisationsgrundsteuer 2015

Anfang April wurde das Bundesgesetz Nr. 52-FZ vom 2. April 2014 verabschiedet, mit dem Artikel 346.11 der Abgabenordnung der Russischen Föderation geändert wurde. Sie treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir Sie daran erinnern, dass „vereinfachte Menschen“ unter keinen Umständen Grundsteuerzahler sind. Ab dem nächsten Jahr wird sich die Situation jedoch ändern. Da das neue Gesetz „vereinfachte“ Organisationen zur Zahlung der Grundsteuer in Bezug auf Immobilien verpflichten wird, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch ihren Katasterwert bestimmt.

Bitte beachten Sie: Es sind juristische Personen, die Grundsteuer zahlen müssen. Für Unternehmer im Rahmen des vereinfachten Steuersystems entsteht keine zusätzliche Steuerbelastung, da Änderungen an Artikel 346.11 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgenommen wurden und nur für Organisationen gelten.

Wenn Sie also Aufzeichnungen in einer Organisation führen, die das vereinfachte Steuersystem verwendet, müssen Sie sich über diese Änderungen informieren. Außerdem verraten wir Ihnen, wie hoch der Katasterwert einer Immobilie ist und wie Sie ihn ermitteln. Schließlich unterliegen Immobilienobjekte mit Katasterwert der Besteuerung.

Wie oben erwähnt, zahlen „vereinfachte“ Personen jetzt keine Grundsteuer. Im Jahr 2015 sollte grundsätzlich Grundsteuer auf die beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenstände gezahlt werden, die in der Bilanz der Organisation aufgeführt sind (Artikel 1 Absatz 1). 374 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Heute können Sie auf dem Konto 01 „Anlagevermögen“ oder auf dem Konto 03 „Rentable Investitionen in Sachwerte“ Objekte haben, die Eigentum Ihres Unternehmens sind – Gebäude, Grundstücke, Ausrüstung usw.

Ab 2015 müssen Sie also nur noch Grundsteuer auf Immobilien zahlen. Konkret handelt es sich um Verwaltungs-, Geschäfts- und Einkaufszentren (Komplexe) sowie deren Räumlichkeiten (Artikel 378.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Und dann sollten Sie sich nur dann Sorgen machen, wenn solche Immobilien in die regionalen Objektverzeichnisse fallen, deren Steuer auf der Grundlage des Katasterwerts berechnet wird.

Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise über Grundstücke in der Bilanz verfügt, müssen Sie für diese Objekte keine Grundsteuer mehr zahlen. Da Grundstücke gemäß Artikel 374 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht als Steuergegenstände anerkannt werden.

Es stellt sich heraus, dass, wenn ein „vereinfachter“ Eigentümer beispielsweise Büroflächen in einem Geschäftszentrum besitzt, für 2014 keine Grundsteuer berechnet und gezahlt werden muss. Aber ab 2015 kann sich alles ändern. Daher müssen Sie überwachen, ob auf der Website Ihrer Region Listen mit Immobilien erschienen sind, deren Grundlage der Katasterwert ist (Artikel 378.2 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Somit ist eine Erhöhung der Steuerlast nur für Unternehmen möglich, die dem vereinfachten Steuersystem unterliegen und eine der in Artikel 378.2 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation aufgeführten Immobilienarten besitzen (die Liste ist in der Liste aufgeführt). Tisch). Wenn Sie zu solchen Unternehmen gehören, lassen Sie uns herausfinden, wie die Grundlage für Ihre Immobilie berechnet wird.

Die Grundsteuer ist regional und wird durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation erhoben (Artikel 372 Absatz 1 des NKRF). Dementsprechend werden die Regeln für die Berechnung der Steuer auf der Grundlage des Katasterwerts durch regionale Gesetze festgelegt.

Wenn es in Ihrer Region kein entsprechendes Gesetz gibt, müssen Sie daher keine Grundsteuer auf den Katasterwert zahlen. Darüber hinaus müssen die Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, selbst wenn ein solches Gesetz eingeführt wird, vor dem 1. Januar der nächsten Steuerperiode Vermögensverzeichnisse genehmigen, deren Grundlage der Katasterwert ist.

Die Regionen müssen die Liste dieser Immobilien für 2015 vor dem 1. Januar 2015 genehmigen (Artikel 378.2 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Und wenn Ihre Immobilie auf diesen regionalen Listen landet, müssen Sie Grundsteuer zahlen, auch wenn Ihr Unternehmen das vereinfachte Steuersystem nutzt. Wenn Ihre Objekte jedoch nicht auf solchen Listen aufgeführt sind, müssen Sie nichts bezahlen.

Derzeit sind die regionalen Listen für 2015 noch nicht genehmigt; sie werden gegen Ende 2014 erscheinen. Beginnen Sie daher ab November dieses Jahres damit, auf der Website der Regierung Ihres Teilgebiets der Russischen Föderation zu überwachen, ob die Listen der Katasterwerte in Ihrer Region aktualisiert wurden.

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Immobilie in regionalen Listen aufgeführt ist, deren Steuerbemessungsgrundlage der Katasterwert ist, studieren Sie sorgfältig das regionale Grundsteuergesetz. Auf der Ebene der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation werden die Berechnungsregeln, Steuersätze, Fristen für die Zahlung der Grundsteuer sowie Steuervorteile festgelegt.

Grundsteuer für Privatpersonen 2015

Am 1. Januar 2015 tritt Kapitel 32 der Abgabenordnung der Russischen Föderation „Grundsteuer für natürliche Personen“ in Kraft. Die entsprechenden Änderungen werden durch das Bundesgesetz Nr. 284-FZ vom 4. Oktober 2014 eingeführt. Gleichzeitig wird das bisherige Gesetz der Russischen Föderation „Über Steuern auf das Vermögen natürlicher Personen“ vom 9. Dezember 1991 Nr. 2003-1 aufgehoben, das mehr als 20 Jahre lang bestand.

Die Steuer ist für Wohngebäude und Wohnräume (Wohnungen, Zimmer), Garagen (Stellplätze), einzelne Immobilienkomplexe, unvollendete Bauvorhaben sowie sonstige Gebäude, Bauwerke und Bauwerke zu entrichten.

Die Berechnung der Steuer übernimmt wie bisher das Finanzamt selbst. Die Zahlungsaufforderung und Bezahlung erfolgt per Post – der Ablauf ändert sich hier nicht. Die Zahlungsfrist hat sich leicht verzögert. Die Steuer muss einen Monat früher gezahlt werden – spätestens am 1. Oktober und nicht wie im Jahr 2014 am 1. November.

Derzeit wird die Steuer auf der Grundlage des Lagerwerts berechnet. Nach dem neuen Gesetz entspricht die Bemessungsgrundlage der Steuer dem Katasterwert der Immobilie. Und das ist der Hauptunterschied zwischen dem neuen und dem alten Gesetz. Schließlich liegt der Lagerwert in der Praxis um ein Vielfaches unter dem Marktwert. Dies gilt insbesondere für Altbauten, deren Inventarwert physische Abnutzungserscheinungen mit einschließt. Der Inventarwert neuer Häuser und Wohnungen liegt jedoch nahe am Marktwert (und damit am Katasterwert). Daraus lässt sich leicht schließen, dass sich der Steuerbetrag für Eigentümer neuer Immobilien unwesentlich ändern wird. Doch Besitzer alter Häuser könnten das neue Gesetz auf ihrem Geldbeutel spüren.

Zwar sieht das Gesetz eine mehrjährige Übergangsfrist vor, in der die Steuerlast schrittweise ansteigt.

Das Grundsteuergesetz tritt 2015 in Kraft. Allerdings ist es derzeit nicht allen Regionen gelungen, eine Katasterbewertung von Immobilien durchzuführen. Bis Ihr Haus über eine eigene Katasternummer verfügt, wird die Steuer daher auf der Grundlage des Inventarwerts nach den alten Regeln berücksichtigt. Doch für diejenigen Bürger, deren Eigentum bereits nach den Regeln des Katasters veranlagt wurde, sieht das Gesetz Erleichterungen vor.

Bei der Berechnung der Steuer auf den Katasterwert von Immobilien werden für vier Jahre Kürzungskoeffizienten angewendet. Die Berechnungsformel ist recht kompliziert.

Immobilien im Eigentum von Unternehmern unterliegen grundsätzlich einer neuen Grundsteuer für Privatpersonen. Die Abgabenordnung sieht jedoch Vorteile für Unternehmer vor, die nach dem vereinfachten Steuersystem, UTII oder Patent arbeiten und Immobilien in ihrem Unternehmen nutzen. Die entsprechenden Befreiungsregeln sind in Artikel 346.11 Absatz 3 (für das vereinfachte Steuersystem), Artikel 346.26 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (für UTII) und Artikel 346.43 Absatz 10 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt Russische Föderation (für ein Patent). Darin heißt es eindeutig, dass ein Unternehmer keine persönliche Grundsteuer auf unternehmerisch genutzte Immobilien entrichtet.

Das Bundesgesetz Nr. 284-FZ vom 4. Oktober 2014 zur Einführung eines neuen Kapitels 32 „Grundsteuer für natürliche Personen“ der Abgabenordnung der Russischen Föderation führt keine Änderungen an den Artikeln 346.11, 346.26 und 346.43 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ein Die Russische Föderation. Damit bleiben die Vorteile für Unternehmer im Sonderregime weiterhin bestehen. Das heißt, wenn sich nichts ändert, bleiben Unternehmer auch im Jahr 2015 von der Zahlung der Grundsteuer befreit. Um einen Unternehmer von der Zahlung der Grundsteuer zu befreien, müssen daher folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein Geschäftsmann arbeitet nach dem vereinfachten Steuersystem, UTII oder Patent;
  • Das Eigentum des Unternehmers wird geschäftlich genutzt.

Die Grundsteuer für natürliche Personen wird vom Federal Tax Service berechnet. Daher muss ein Unternehmer im Voraus dafür sorgen, dass seine Immobilien, die er im vereinfachten Steuersystem betreibt, nicht der Besteuerung unterliegen. Dazu müssen Sie Ihren Leistungsanspruch bestätigen. Aber wie geht das? Das Bundesgesetz Nr. 284-FZ vom 4. Oktober 2014 sieht kein Verfahren zur Bestätigung des Anspruchs auf Leistungen für Unternehmer im vereinfachten Steuersystem vor. Artikel 407 Absatz 6 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, der am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, betrifft nur das allgemeine Verfahren zur Bestätigung von Leistungen durch Bürger und nicht durch Unternehmer. Nämlich: Der Bürger reicht bei der Aufsichtsbehörde einen Antrag auf Leistungen und Dokumente ein, die den Anspruch auf Leistungen bestätigen.

Das geltende Grundsteuergesetz (vom 09.12.91 Nr. 2003-1) sah jedoch kein besonderes Verfahren zur Bestätigung des Anspruchs auf eine Leistung vor. Und Unternehmer nutzten in der Praxis die Erläuterungen, die beispielsweise im Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 19. August 2009 Nr. 3-5-04/1290 enthalten sind.

Unserer Meinung nach können diese Empfehlungen auch im Jahr 2015 weiter genutzt werden. Um Ihre Immobilie von der Besteuerung zu befreien, reichen Sie daher einen Antrag in beliebiger Form beim Federal Tax Service ein. Listen Sie darin die Immobilienobjekte auf, die von der Grundsteuer befreit sind, weil Sie sie für Tätigkeiten nutzen, die einer „vereinfachten“ Steuer unterliegen. Fügen Sie dem Antrag Kopien von Dokumenten bei, die die tatsächliche Nutzung der Immobilie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit bestätigen (Vereinbarungen mit Lieferanten, Käufern, Mietern, Zahlungsdokumente usw.).

Sie müssen Ihre Bewerbung so früh wie möglich einreichen. Die Frist zur Zahlung der Grundsteuer für 2015 endet am 1. Oktober 2016. Es ist klar, dass die Steuerbehörden vor Ablauf dieser Frist die Steuer berechnen und Zahlungsbescheide versenden werden. Bereiten Sie daher Ihre Unterlagen im Voraus vor.

Übergang zum vereinfachten Steuersystem im Jahr 2015 und Anwendung des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2015

Um auf das vereinfachte Steuersystem umzustellen, sollte die Höhe des Einkommens für 9 Monate des Jahres 2014 48,015 Millionen Rubel nicht überschreiten.

Die Einkommensgrenze umfasst Einkünfte aus Verkäufen (Artikel 249 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) und nicht betriebliche Einkünfte (Artikel 250 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Gleichzeitig ist die Mehrwertsteuer von ihnen ausgeschlossen (Absatz 5, Absatz 1, Artikel 248 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Wenn der Steuerpflichtige vor dem Wechsel zum vereinfachten Steuersystem nur UTII verwendet, gilt die Einkommensgrenze nicht.

Bei der Kombination von UTII mit der allgemeinen Regelung umfasst die Einkommensgrenze nur Einkünfte aus der allgemeinen Regelung.

Einzelunternehmer wechseln unabhängig von ihrem Einkommen zum vereinfachten Steuersystem (Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 1. März 2013 Nr. 03-11-09/6114).

Um auf das vereinfachte Steuersystem umzustellen, müssen Steuerpflichtige eine Mitteilung über den Übergang auf das vereinfachte Steuersystem an die Aufsichtsbehörde richten. Die Einreichung erfolgt gemäß Formular Nr. 26.2-1, genehmigt durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 2. November 2012 Nr. MMV-7-3/829@. Die Meldung muss bis einschließlich 31.12.2014 bei den Steuerbehörden erfolgen. Die Umstellung selbst erfolgt ab Anfang 2015. Eine Umstellung auf das vereinfachte Steuersystem zur Jahresmitte ist grundsätzlich nicht möglich.

Um das vereinfachte Steuersystem im Jahr 2015 anzuwenden, sollte das Einkommen der vereinfachten Person 60 Millionen Rubel, angepasst um den Deflatorkoeffizienten, nicht überschreiten. Zu diesem Zeitpunkt ist der Koeffizient noch nicht genehmigt. Und sobald es genehmigt ist, werden wir es veröffentlichen.

Wenn Sie diese Einkünfte überschreiten, muss der Vereinfacher ab dem Quartal, in dem die Überschreitung erfolgte, Steuern nach dem Allgemeinen Steuersystem (GTS) zahlen.

Berücksichtigen Sie bei der Berechnung dieses Betrags Folgendes:

  • Einkünfte aus Verkäufen (Artikel 249 und Absatz 2, Absatz 1, Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • nicht betriebliche Einkünfte (Artikel 250 und Absatz 3, Absatz 1, Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • Vorschüsse von Steuerpflichtigen, die vor dem Übergang zum vereinfachten System die Einkommensteuer nach der Periodenmethode berechnet haben (Absatz 1, Satz 1, Artikel 346.25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Bei der Ermittlung des Einkommens müssen die Beträge der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern davon ausgeschlossen werden (Artikel 248 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Die Einkommensgrenze umfasst nicht:

  • Einkünfte aus auf UTII übertragenen Aktivitäten. Dies liegt daran, dass die Einkommensgrenze, bei deren Überschreitung der Steuerpflichtige das Recht verliert, die Sonderregelung anzuwenden, nur für Einkünfte aus Tätigkeiten auf vereinfachter Basis festgelegt wird (Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom Mai). 28, 2013 Nr. 03-11-06/2/19323);
  • Einkünfte, die zum Zeitpunkt der Anwendung des vereinfachten Steuersystems tatsächlich erzielt, aber bei der Berechnung der Einkommensteuer vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem berücksichtigt wurden (für Steuerpflichtige, die vom allgemeinen Steuersystem in das vereinfachte Steuersystem gewechselt sind) (Ziffer 3, Absatz 1, Artikel 346.25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • Einkünfte gemäß Artikel 251 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Absatz 1, Absatz 1.1, Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • die Höhe der Dividenden und Zinsen auf staatliche (kommunale) Wertpapiere, auf die Einkommensteuer in Höhe von 0, 9 oder 15 Prozent einbehalten (gezahlt) wird (Absatz 2, Absatz 1.1, Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation und Schreiben vom des Finanzministeriums vom 5. Oktober 2011 Nr. 03 -11-06/2/137) .

Bei der Berechnung der Grenze beziehen autonome Einrichtungen die Zuschüsse, die sie für die Erfüllung staatlicher (kommunaler) Aufgaben erhalten haben, nicht in ihre Einnahmen ein (Absatz 1, Absatz 1.1, Artikel 346.15 und Absatz 3, Unterabsatz 14, Absatz 1, Artikel 251 der Steuer). Kodex der Russischen Föderation).

Zeitrahmen für den Übergang zum vereinfachten Steuersystem ab 2015

Steuerzahler müssen der Aufsichtsbehörde eine Mitteilung über den Übergang zum vereinfachten Steuersystem zukommen lassen. Die Einreichung erfolgt gemäß Formular Nr. 26.2-1, genehmigt durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 2. November 2012 Nr. MMV-7-3/829@. Die Meldung muss bis einschließlich 31.12.2014 bei den Steuerbehörden erfolgen. Die Umstellung selbst erfolgt ab Anfang 2015. Eine Umstellung auf das vereinfachte Steuersystem zur Jahresmitte ist grundsätzlich nicht möglich.

In der Meldung sind der gewählte Besteuerungsgegenstand, der Restwert des Anlagevermögens und die Höhe der Einkünfte zum 1. Oktober 2014 anzugeben. Es besteht keine Notwendigkeit, die Steuerbehörden über den Wert immaterieller Vermögenswerte zu informieren.

Es ist nicht möglich, das vereinfachte Steuersystem ohne Benachrichtigung anzuwenden (Absatz 19, Absatz 3, Artikel 346.12 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Und wenn der Steuerpflichtige die Umstellung auf die „vereinfachte Steuer“ nicht innerhalb der festgelegten Frist der Aufsichtsbehörde mitteilt, kommt automatisch die allgemeine Steuerregelung zur Anwendung.

Eine Änderung des Besteuerungsgegenstandes können Sie innerhalb der gleichen Frist wie für den Übergang zum vereinfachten Steuersystem, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres, einreichen. Für die Meldung im Jahr 2014 wird das Formular Nr. 26.2-6 verwendet, genehmigt durch Beschluss des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 2. November 2012 Nr. MMV-7-3/829@. Der neue Steuergegenstand kann ab 2015 angewendet werden.

Auswahl eines Besteuerungsgegenstandes nach dem vereinfachten Steuersystem im Jahr 2015

Ein Vereinfacher kann zwei Besteuerungsobjekte wählen: Einkommen oder Einkommen abzüglich Ausgaben.

Der einheitliche Steuersatz hängt von dem Besteuerungsgegenstand ab, den das Unternehmen (Unternehmer) wählt:

  • Bei Zahlung einer einmaligen Einkommensteuer beträgt der Steuersatz 6 %
  • Bei einmaliger Steuerzahlung auf die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben beträgt der Steuersatz 15 Prozent. Das Recht einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation kann den Steuersatz für einen Einkommensgegenstand abzüglich der Ausgaben um bis zu 5 % senken.

Studieren Sie daher unbedingt Ihr vereinfachtes Systemgesetz, bevor Sie ein Objekt auswählen. Sie können es auf der Website der elektronischen Zeitschrift „Simplified“ einsehen, indem Sie in die Suchleiste beispielsweise den Ausdruck „Gesetz der Region Moskau über ein vereinfachtes Steuersystem“ eingeben.

Welches Objekt er wählt, bleibt dem Steuerzahler selbst überlassen. Zwar gibt es eine Kategorie von Steuerpflichtigen, für die nur ein Besteuerungsgegenstand in Frage kommt. Hierbei handelt es sich um Organisationen und Einzelunternehmer, die einen einfachen Gesellschaftsvertrag (über gemeinsame Aktivitäten) oder eine Treuhandverwaltung von Immobilien abgeschlossen haben. Sie können eine vereinfachte Steuer nur auf die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zahlen (Artikel 346.14 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Die Wahl des Besteuerungsgegenstandes hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel über die Art der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit und deren Besonderheiten. Wenn die Ausgaben mit den Einnahmen vergleichbar sind, ist es besser, sich auf die Einnahmen abzüglich der Ausgaben zu konzentrieren; wenn die Ausgaben gering sind, ist eine andere Option rentabler. Bevor Sie jedoch eine Entscheidung treffen, ist es besser, zunächst genau zu analysieren, welche Ausgaben zu erwarten sind und ob sie in der Liste aus Artikel 346.16 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation aufgeführt sind.

Es empfiehlt sich, einen Kleinunternehmensplan mit einer groben Schätzung der Höhe der Einnahmen und Ausgaben zu erstellen. Bei der Zusammenstellung müssen Sie Folgendes berücksichtigen:

  • Mit welchem ​​Steuersatz müssen Sie Steuern zahlen, wenn Sie ein vereinfachtes Steuersystem mit dem Objekt Einnahmen abzüglich Ausgaben wählen? Es ist möglich, dass in der Region ein Gesetz über niedrigere Tarife verabschiedet wurde;
  • zu welchen Sätzen (Vorzugs- oder Regelsätze) Sie Versicherungsprämien an außerbudgetäre Fonds zahlen müssen.
  1. die Höhe der nach dem vereinfachten Steuersystem vom Einkommensgegenstand zu entrichtenden Steuer. Es ist zu beachten, dass die Steuer auf übertragene Versicherungsprämien und gewährte Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit gesenkt werden kann (Artikel 346.21 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Die Gesamtermäßigung darf 50 % des zu zahlenden Steuerbetrags nicht überschreiten.
  2. der Betrag der nach dem vereinfachten Steuersystem zu zahlenden Steuer mit dem Einkommensgegenstand abzüglich der Ausgaben in der Höhe, auf die das Vereinfachersystem Anspruch hat.

Fällt die einheitliche Steuer geringer aus, wenn der Besteuerungsgegenstand das Einkommen ist, ist diese Variante die günstigste. Und wenn die Steuer auf die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben geringer ausfällt, ist es besser, dieses Objekt zu nutzen.

Geben wir ein Beispiel. Sagen wir 167 Rubel. - das ist Einkommen und 100 Rubel. - vereinfachte Ausgaben, die steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Die Rentabilität beträgt in diesem Fall 67 % [(167 Rubel – 100 Rubel): 100 %].

Wenn wir unter diesen Voraussetzungen die Steuerbelastung bei der Wahl eines Besteuerungsgegenstandes vergleichen, sehen wir Folgendes. Die Steuer beträgt 10 Rubel. sowohl mit dem Objekt Einkommen (167 Rubel × 6 %) als auch mit dem Objekt Einkommen abzüglich Ausgaben (167 Rubel – 100 Rubel) × 15 %.

Berechnen Sie die Rentabilität mit der Formel:

Ihre Einnahmen für das Jahr – Ihre Ausgaben für das Jahr x 100 %.

Und wenn die Rentabilität nach vorläufigen Berechnungen mehr als 67 % beträgt, dann wählen Sie einen Ertragsgegenstand. Wenn es weniger ist, ist es für Sie rentabler, die Einnahmen des Objekts abzüglich der Ausgaben zu verwenden.

Nehmen wir an, Ihr Einkommen beträgt 100 Rubel und Ihre Ausgaben betragen 20 Rubel. In diesem Fall beträgt die Rentabilität 80 %. Die Einkommenssteuer vor Ort beträgt 6 Rubel. In der Einrichtung betragen die Einnahmen abzüglich der Ausgaben 12 Rubel. Es ist vorteilhaft, den Ertragsgegenstand anzuwenden.

Eine andere Situation. Ihr Einkommen beträgt 100 Rubel und Ihre Ausgaben betragen 90 Rubel. In diesem Fall beträgt die Rentabilität 10 %. Vor Ort zahlen Sie 6 Rubel für Einnahmen an den Haushalt, und vor Ort betragen die Einnahmen abzüglich der Ausgaben nur 1,5 Rubel. Es ist rentabler, Einnahmen abzüglich Ausgaben zu verwenden.

Berechnen Sie anhand dieser einfachen Beispiele Ihre Rentabilität, indem Sie Ihre Zahlen in die Formel eingeben.

Tabelle: Merkmale der Anwendung des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2015

Organisationen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, müssen zur Steuerberechnung jährlich für das abgelaufene Geschäftsjahr Bericht erstatten; hierzu wird beim Finanzamt eine Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem abgegeben. In diesem Abschnitt schauen wir uns anhand eines Beispiels an, wie man eine Erklärung ausfüllt.

Bitte beachten Sie, dass gemäß der Anordnung des Bundessteuerdienstes vom 4. Juli 2014 unter der Nummer MMV-7-3/352 eine Änderung stattgefunden hat.

Die Meldung erfolgt bei Einzelunternehmern am Wohnort und bei juristischen Personen bei der Registrierung. Der Gesetzgeber legt bestimmte Fristen für die Abgabe einer Erklärung und die Leistung von Zahlungen fest; es gibt Unterschiede für LLCs und Einzelunternehmer.

Für Organisationen:

  • Die Frist endet am 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres.
  • Die Zahlungsfrist läuft ebenfalls bis zum 31. März.

Für Einzelunternehmer:

  • Die Frist zur Abgabe der Erklärung endet am 30. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres.
  • Die Zahlungsfrist endet am 30. April.

Wenn Sie über eine elektronische Signatur verfügen, kann die Meldung online versendet werden. Oder mit sicheren Datenübertragungssystemen wie . Neben den elektronischen Methoden bleibt auch die Standardmethode bestehen – mit der russischen Post, und sie sollte per Wertbrief mit einer Liste der Anhänge verschickt werden.

Nulldeklaration nach dem vereinfachten Steuersystem

Was tun, wenn Sie im vorangegangenen Zeitraum keiner finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit nachgegangen sind? Erstens sollten Sie trotzdem eine Erklärung abgeben, und zweitens:

  • Sie können einreichen. Das Einzige ist, dass Sie diese nur dann abgeben können, wenn Sie keine Geldbewegungen in der Kasse oder auf Ihrem Girokonto hatten, außerdem müssen Sie eine solche Erklärung einmal im Quartal und nicht einmal im Jahr abgeben, wenn Sie möchten Wenn Sie dies nicht getan haben, müssen Sie einen leeren Bericht abgeben
  • Geben Sie in der Standarderklärung Null-Angaben (leeres Formular) an; reichen Sie dazu die Titelseite, Abschnitt 1.1 und 2.1 für die Buchhaltungsposition „Einkommen“ ein (OKTMO-Code ausfüllen – Zeile 10, Steuersatz 6 % – Seite 120) oder bereitstellen Abschnitt 1.2 und 2.2 bei der Abrechnung von „Einnahmen minus Ausgaben“ (füllen Sie auch OKTMO aus – Zeile 010 und den Steuersatz pro Quartal – Zeilen 260–263)

Ausfüllen einer Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem 2015

Wichtig! Diese Erklärung ist derzeit veraltet; seit dem 10. April gilt ein neues Formular. Probenabfüllung öffnen.

Beginnen wir mit dem Ausfüllen des Berichts nach dem vereinfachten System und betrachten wir jedes Blatt einzeln.

Wenn Sie die Steuern nach dem Einkommenssystem berechnen, benötigen Sie folgende Blätter:

  1. Titelblatt
  2. Deklarationsabschnitt Nr. 1.1
  3. Abschnitt der Erklärung Nr. 2.1
  4. Gegebenenfalls, sofern gezielte Fördermittel bereitgestellt wurden

Bei der Steuerberechnung nach dem System „Einnahmen minus Ausgaben“:

  1. Titelblatt
  2. Deklarationsabschnitt Nr. 1.1
  3. Abschnitt der Erklärung Nr. 2.1
  4. Nochmals ggf. Abschnitt 3

Das Formular selbst hat im Vergleich zum Dokument von 2014 eine Reihe von Änderungen erfahren; es wurden Zeilen hinzugefügt, die für jeden Zeitraum vor der Anrechnung oder Kürzung der Vorauszahlungen, einschließlich des 3. Abschnitts, widerspiegeln.

Fehler (einschließlich der Verwendung von Korrekturlesern), Flecken und doppelseitiges Drucken sind nicht zulässig; das Formular darf nur mit schwarzer, blauer oder violetter Tinte ausgefüllt werden.

Titelblatt

Das Ausfüllen des Deckblatts ist für alle Steuerberechnungssysteme gleich. Beginnen wir von oben – schreiben Sie INN und KPP (ein Bindestrich für einen einzelnen Unternehmer, wenn wir ihn für eine LLC ausfüllen, geben wir den Wert ein). Die Standardseitenzahl ist 001, dann die Korrekturnummer im Format „0–“, für das Primärdokument, wenn Sie eine zusätzliche Berechnung (Korrektur) einreichen, dann „1–“ usw. Steuerzeitraum „34“, Berichtsjahr – wenn also für 2014, dann geben wir es ein.

Wir notieren den Code der Steuerbehörde – normalerweise die ersten 4 Ziffern der Steueridentifikationsnummer, den Code am Standort – für Einzelunternehmer – 120, für LLCs – 210. Unten notieren wir den Namen des Unternehmens – auf dem Oberzeile „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, darunter „Firma“, oder Einzelunternehmer komplett im Nominativ, wie im Beispiel.

Wenn in der zuvor eingereichten Abrechnung Fehler festgestellt werden, wird ein Berichtigungsbericht eingereicht. Es gibt keine Einschränkungen, aber Sie sollten nicht 10 Anpassungen an einer Meldung vornehmen – das wäre weder für Sie noch für das Finanzamt unpraktisch und es könnten unnötige Fragen auftauchen.

Anschließend füllen wir die OKVED-Codes aus; es ist besser, den Hauptcode einzugeben, der bei der Registrierung angegeben wurde. Besteht aus mindestens 4 Ziffern! Als nächstes folgt ein Bindestrich in der Spalte „Reorganisation und Liquidation“, in der Zeile „TIN/KPP“ gibt es auch ein Leerzeichen, eine Kontakttelefonnummer – das ist praktisch für die Inspektoren; wenn eine Frage zur Erklärung aufkommt, werden sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Seitenzahl hat das Format „003“. Wenn Anhänge vorhanden sind, geben wir an, wie viele Blätter es gibt.

Geben Sie im letzten Teil der Titelseite die Informationen über die Person ein, die das Dokument bestätigt; für Einzelunternehmer geben wir „1“ ein; die restlichen Felder werden nicht ausgefüllt, weil Sein Name wird oben bereits angezeigt. Im Falle einer LLC tragen wir in der oberen Spalte den vollständigen Namen der verantwortlichen Stelle ein, in der Regel ist dies der Geschäftsführer, der in der Satzung angegeben ist und auch von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden kann. In diesem Fall ist es erforderlich, die Vollmachtsdaten unterhalb des Datums der Genehmigung des Dokuments anzugeben. Tragen Sie als Genehmigungsdatum das „heutige Datum“ ein, unterschreiben Sie es und stempeln Sie es unbedingt in das Feld „MP“. Das Feld für einen Steuerfachangestellten ist jeweils für Prüfer erforderlich.

Wir sind mit der Titelseite fertig, fahren wir mit dem Rest fort.

Für das Steuerobjekt „Einkommen“

Abschluss von Abschnitt 1.1

Auch hier beginnen wir mit dem Ausfüllen der Informationen, für Einzelunternehmer - TIN, in der Checkpoint-Spalte gibt es Bindestriche. Für LLCs geben wir die INN- und KPP-Nummern ein, Seite „002“, dann geben wir in Spalte 101, 102 „1“ für die Rückstellung nach dem „Einkommen“-System ein, unten müssen Sie den OKTMO-Code eingeben (Anzeige in Zeile 010). ), finden Sie es auf der Website der Aufsichtsbehörde des Föderalen Steuerdienstes

Wir führen eine einfache mathematische Operation durch: Wir berechnen die Höhe der Vorauszahlung für jeden Zeitraum, indem wir sie mit dem Steuerprozentsatz multiplizieren

Zeile 130 = Zeile 110*6 %, Zeile 131 = Zeile 111*6 %,

Zeile 132 = Zeile 112*6 %, Zeile 133 = Zeile 113*6 %

Als nächstes geben wir Daten zu den überwiesenen Beträgen für Versicherungsprämien, Personenversicherungsverträge, Krankenstand für Mitarbeiter ein, wenn in Zeile 102 „1“ steht (laut Gesetz können wir nicht mehr als 50 % der überwiesenen Beiträge übernehmen, daher wir Nehmen Sie den Betrag der für das Quartal gezahlten Beiträge, dividieren Sie ihn durch 2 und tragen Sie ihn in die entsprechende Spalte ein. Wenn Sie keine Mitarbeiter haben, steht in Zeile 102 „2“ (gültig für Einzelunternehmer) – dann tragen wir die für Einzelunternehmer gezahlten Zahlungsbeträge ein, der Unternehmer kann 100 % der überwiesenen Beträge zur Kürzung in Anspruch nehmen.

Wichtig! Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um die Beträge der überwiesenen Beträge handelt und nicht um die Rückstellungen, die für diesen Zeitraum über das Girokonto getätigt wurden. Die Beträge der aufgelaufenen und überwiesenen Beträge können daher unterschiedlich sein.

Für das Steuerobjekt „Einnahmen minus Ausgaben“

Abschluss von Abschnitt 1.2

Wir füllen zunächst die Informationen aus, für Einzelunternehmer - TIN und Bindestriche in der Checkpoint-Zeile, für LLCs geben wir die TIN und die Checkpoint-Nummern ein, Seite „002“, dann tragen wir in Spalte 001 „2“ für die Rückstellung gemäß „ Im System „Einnahmen minus Ausgaben“ müssen Sie unten den OKTMO-Code (in Zeile 010 angegeben) eingeben. Sie finden ihn auf der Website des Föderalen Steuerdienstes oder in den aus Statistiken gewonnenen Daten.

In Zeile 020 steht der Wert von Seite 270 (Abschnitt 2.2) – der Betrag der Vorauszahlung für das erste Quartal des Berichtszeitraums, der vor dem 25. April des Vorjahres zu zahlen war.

Zeile 030 (auch Zeilen 060, 090) – ausfüllen, wenn sich der Standort der Organisation geändert hat; wenn nicht, dann setzen Sie Bindestriche.

Zum Ausfüllen der Spalte 040 – Höhe der Vorauszahlung für das 2. Quartal des Vorjahres, Zahlungsfrist ist der 25. Juli – müssen Sie den Wert der Zeile 271 (Abschnitt 2.2) von Zeile 020 (Abschnitt 2.1) abziehen. Wenn das Ergebnis kleiner als Null ist, schreiben Sie die resultierende Zahl ohne Minuszeichen in Spalte 050 und fügen Sie in Zeile 040 einen Bindestrich ein.

Die Regel zum Ausfüllen der Zeile 060 ist in Spalte 030 beschrieben

Zeile 070 – Der Betrag der Vorauszahlung, die für das 3. Quartal vor dem 25. Oktober des Vorjahres gezahlt wurde, wird unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen und der zu kürzenden Beträge eingetragen. Zeile 70 = Seite 272 (Abschnitt 2.2) – Zeile 020 – Zeile 040 + Zeile 50 (wenn Zeile 040 nicht ausgefüllt wurde, dann fügen Sie den Wert von Zeile 050 anstelle von Zeile 040 hinzu). Wenn der erhaltene Wert kleiner als Null ist, zeigen Sie den erhaltenen Betrag in Zeile 080 an.

Meldepunkt

Ph.D., Generaldirektor von Actual Management LLC

Berichterstattung nach dem vereinfachten Steuersystem für 2015

Der Berichtszeitraum ist für „vereinfachte“ Menschen immer schwierig, da Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Arbeit vornehmen und sehen müssen, wohin Sie als nächstes gehen müssen. Darüber hinaus müssen Sie aber auch die Meldeformulare korrekt ausfüllen. Erinnern wir uns daran, dass seit letztem Jahr ein neues Formular eingeführt wurde, das tatsächlich zwei Besteuerungsgegenstände trennt – „Einkommen“ und „Einkommen minus Ausgaben“.

Weder in der Reihenfolge der Fertigstellung noch in der Erklärung selbst ist von einem Siegel die Rede. Das Deklarationsformular selbst enthält keine steuerpflichtigen Objektcodes. Für „vereinfachte“ Benutzer, die den Besteuerungsgegenstand „Einkommen“ verwenden, wird der neue Abschnitt die Handelsgebühr und dementsprechend die Einnahmen im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten widerspiegeln. Wir erinnern daran, dass die Höhe der Gewerbegebühr die Einzelsteuer reduziert, wenn der Besteuerungsgegenstand das Einkommen ist. Derzeit weisen die Finanzbehörden darauf hin, dass die Beträge der Gewerbesteuer nicht gesondert ausgewiesen werden, sondern zusammen mit dem Krankenstand und den Beträgen der Versicherungsprämien in den Zeilen 140–143 des Abschnitts 2.1 der Steuererklärung ausgewiesen werden.

Dabei hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass für „vereinfachte Personen“, die den Besteuerungsgegenstand „Um den Betrag der Aufwendungen geminderte Einkünfte“ anwenden, die Gewerbesteuer nicht gesondert ausgewiesen wird (d. h. es ist kein besonderer Abschnitt erforderlich), sondern wird als Teil der restlichen gezahlten Steuern in den Zeilen 220–223 der Steuererklärung berücksichtigt.

GUT ZU WISSEN

Über die Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuer in der Steuererklärung ist der Betrag der Gewerbesteuer anzugeben, um den im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuerbetrag (Steuervorauszahlung) zu verringern Steuersystem, siehe Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 14. August 2015 Nr. GD-4-3/14386@. Diese Klarstellungen müssen nicht berücksichtigt werden, wenn das aktualisierte Formular bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Meldung genehmigt wird.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass „vereinfachte Personen“ innerhalb der folgenden Fristen eine Steuererklärung beim Finanzamt auf der Grundlage der Ergebnisse des Steuerzeitraums einreichen:

  • Steuerzahlerorganisationen am Standort der Organisation – spätestens am 31. März des auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgenden Jahres. Demnach muss die Erklärung für das Jahr 2015 bis spätestens 31. März 2016 abgegeben werden;
  • Einzelunternehmer - spätestens am 30. April des auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgenden Jahres, d. h. für 2015 muss die Erklärung spätestens am 30. April 2016 abgegeben werden.

GUT ZU WISSEN

Ab dem 1. Januar 2016 gelten die durch das Bundesgesetz Nr. 232-FZ vom 13. Juli 2015 eingeführten Änderungen „Über Änderungen von Artikel 12 des ersten und zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation“ in Absatz 1 der Kunst. 346.20 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermöglicht es den Teilstaaten der Russischen Föderation, Gesetze zu erlassen, die einen einheitlichen Steuersatz zwischen 1 und 6 % für „vereinfachte“ Personen festlegen, die den Besteuerungsgegenstand „Einkommen“ gewählt haben. So können Regionen Vorzugskonditionen für vorrangige Aktivitäten einführen.

Was ist erforderlich, um einen Jahresbericht im vereinfachten Steuersystem zu erstellen?

Gemäß Absatz 1 der Kunst. Gemäß Art. 80 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist eine Steuererklärung eine schriftliche Erklärung oder ein Antrag des Steuerpflichtigen, der in elektronischer Form erstellt und über Telekommunikationskanäle unter Verwendung einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur oder über das persönliche Konto des Steuerpflichtigen zu den Indikatoren von Elementen übermittelt wird der Besteuerung - über Steuergegenstände, über erhaltene Einkünfte und angefallene Ausgaben, über Einnahmequellen, über die Steuerbemessungsgrundlage, Steuervorteile, über den berechneten Steuerbetrag und (oder) über andere Daten, die als Grundlage für die Berechnung dienen und Zahlung der Steuer.

Um den Jahresbericht im vereinfachten Steuersystem auszufüllen, müssen Sie entscheiden, welche Blätter Sie unbedingt ausfüllen müssen.

Wenn Sie den Besteuerungsgegenstand „Einkommen“ verwenden, besteht die Erklärung aus folgenden Blättern:

  • Titelblatt;
  • Abschnitt 1.1 „Der Steuerbetrag (Steuervorauszahlung), der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlt wird (Besteuerungsgegenstand ist „Einkommen“), unterliegt der Zahlung (Ermäßigung) nach Angaben des Steuerpflichtigen“;
  • Abschnitt 2.1 „Berechnung der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuer (Besteuerungsgegenstand – „Einkommen“).“

Wenn Sie den Besteuerungsgegenstand „Einnahmen minus Ausgaben“ verwenden, besteht die Erklärung aus folgenden Blättern:

  • Titelblatt;
  • Abschnitt 1.2 „Der Betrag der Steuer (Steuervorauszahlung), die im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlt wird (Besteuerungsgegenstand ist „Um den Betrag der Ausgaben vermindertes Einkommen“) und die zu zahlende Mindeststeuer (Ermäßigung), nach Angaben des Steuerzahlers“;
  • Abschnitt 2.2 „Berechnung der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems und der Mindeststeuer gezahlten Steuer (Besteuerungsgegenstand sind „um den Betrag der Ausgaben verminderte Einkünfte“).“

GUT ZU WISSEN

Die für das Jahr zu zahlende Mindeststeuer verringert sich um den Betrag der für die Berichtsperioden gezahlten Vorauszahlungen.

Abschnitt 3 ist jedoch nicht obligatorisch, er wird nur ausgefüllt, wenn Sie eine gezielte Förderung im Rahmen gemeinnütziger Aktivitäten, ein gezieltes Einkommen oder eine gezielte Finanzierung erhalten haben.

Zweitens müssen Sie die Zahlen verstehen. Sie können diese sowohl über das Buchhaltungsprogramm als auch über die Bank des Kunden beziehen, beispielsweise wenn alle Zahlungen ausschließlich über die Bank abgewickelt werden. Dementsprechend müssen Sie sich Folgendes ansehen:

  • Beträge der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuervorauszahlungen;
  • Einkommensbeträge;
  • Höhe der Ausgaben.

Wenn Sie beispielsweise ein vereinfachtes Steuersystem mit dem Gegenstand „Einkommen“ anwenden, müssen Sie auf Ihre Vorauszahlungen achten.

Der Zeilencode 020 gibt die Höhe der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuervorauszahlung an, die spätestens am 25. April des Berichtsjahres zu zahlen ist.

Der Zeilencode 040 gibt die Höhe der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuervorauszahlung an, zahlbar bis spätestens 25. Juli des Berichtsjahres.

Der Zeilencode 050 gibt den Betrag der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuervorauszahlung an, der bis spätestens 25. Juli des Berichtszeitraums gekürzt werden muss.

Der Zeilencode 070 gibt die Höhe der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuervorauszahlung an, die spätestens am 25. Oktober des Berichtsjahres zu zahlen ist.

GUT ZU WISSEN

Die Kontrollquoten der Steuererklärungsindikatoren für die im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuern wurden mit Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 27. April 2015 Nr. GD-4-3/7224@ genehmigt.

Beachten Sie: Tatsächlich sind Informationen zu Zahlungen in Abschnitt 2 dupliziert.

Der Zeilencode 130 gibt die Höhe der Steuervorauszahlung an, die auf der Grundlage des Steuersatzes und des tatsächlich erhaltenen Einkommens berechnet wird und periodengerecht vom Beginn des Steuerzeitraums bis zum Ende des ersten Quartals berechnet wird (der Wert des Indikators). für Leitungscode 110, multipliziert mit dem Wert des Indikators für Leitungscode 120 und dividiert durch 100).

Der Zeilencode 131 gibt die Höhe der Steuervorauszahlung an, die auf der Grundlage des Steuersatzes und des tatsächlich erzielten Einkommens berechnet wird und periodengerecht vom Beginn des Steuerzeitraums bis zum Ende der sechs Monate berechnet wird (der Indikatorwert für die Zeile). Code 111, multipliziert mit dem Indikatorwert für Zeilencode 120 und dividiert durch 100).

Der Zeilencode 132 gibt die Höhe der Steuervorauszahlung an, die auf der Grundlage des Steuersatzes und des tatsächlich erhaltenen Einkommens berechnet wird und periodengerecht vom Beginn des Steuerzeitraums bis zum Ende von neun Monaten berechnet wird (der Wert des Indikators für). Zeilencode 112, multipliziert mit dem Wert des Indikators für Zeilencode 120 und dividiert durch 100).

Zeilencode 133 gibt den Steuerbetrag an, der auf der Grundlage des Steuersatzes und der Steuerbemessungsgrundlage (die Höhe des erhaltenen Einkommens) berechnet wird und periodengerecht vom Beginn des Steuerzeitraums bis zu seinem Ende ermittelt wird (der Wert des Indikators für). Zeilencode 113, multipliziert mit dem Wert des Indikators für Zeilencode 120 und dividiert durch 100).

Darüber hinaus müssen Sie noch einmal überprüfen, ob Sie die Steuerbemessungsgrundlage korrekt berechnet haben.

Nachdem Sie alle Zeilen ausgefüllt haben, kann das Formular erneut überprüft werden. Denken Sie daran, dass, wenn die Organisation aufgrund der geltenden Gesetzgebung kein Siegel hat, es nicht notwendig ist, eines auf der Erklärung anzubringen.

GUT ZU WISSEN

Ab 1. Januar 2016 Immobilien mit einem Anfangswert von 100.000 RUB. und weniger werden nicht als abschreibungsfähig behandelt und als Teil des Anlagevermögens berücksichtigt. Und die Kosten für den Erwerb einer solchen Immobilie werden von den „Vereinfachten“ als Teil der Sachkosten berücksichtigt.

Unterschiede beim Ausfüllen von Erklärungen zwischen steuerpflichtigen Gegenständen

„Einfache“ mit dem Objekt „Einnahmen minus Ausgaben“ berücksichtigen die Höhe der gezahlten Beiträge für Verletzungen als Teil der Ausgaben (Absatz 7, Absatz 1, Artikel 346.16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Wer als Gegenstand „Einkommen“ gewählt hat, kann die nach dem vereinfachten Steuersystem zu zahlende Steuer um den Betrag der überwiesenen Versicherungsprämien kürzen (Absatz 1, Absatz 3.1, Artikel 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Die Voraussetzungen für die Reduzierung von Vorauszahlungen und Steuern im vereinfachten Steuersystem auf Pflichtversicherungsbeiträge sind wie folgt:

1) die tatsächliche Zahlung der Pflichtversicherungsbeiträge erfolgte im entsprechenden Berichtszeitraum (Steuerzeitraum);

2) Für die Kürzung der Vorauszahlung (Steuer) werden nur die Beträge akzeptiert, die im Rahmen der berechneten Pflichtversicherungsprämien gezahlt werden (Absatz 1, Absatz 3.1, Artikel 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);

3) Für die Steuerermäßigung werden nur die Versicherungsprämienbeträge berücksichtigt, die während der Geltungsdauer der „vereinfachten Steuer“ angefallen sind.

Wenn ein Unternehmen oder Unternehmer dementsprechend den Besteuerungsgegenstand „Einkommen“ verwendet, müssen diese wie folgt berücksichtigt werden.

Unter Verwendung der Zeilencodes 140–143 geben Steuerpflichtige, deren Besteuerungsgegenstand das Einkommen ist, periodengerecht die Höhe der an Arbeitnehmer gezahlten Versicherungsprämien für Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und Zahlungen (Beiträge) im Rahmen freiwilliger Personenversicherungsverträge gemäß Artikel 3.1 an. 346.21 der Abgabenordnung, wodurch der für die Steuer (Meldezeitraum) berechnete Steuerbetrag (Steuervorauszahlungen) gekürzt wird.

In diesem Fall kann ein Steuerpflichtiger, der das Steuerpflichtigenattribut „1“ unter Verwendung des Zeilencodes 102 angegeben hat, den Steuerbetrag (Steuervorauszahlungen) um den Betrag der in Art. 3 Abs. 1 genannten Versicherungsbeiträge, Zahlungen und Leistungen kürzen. 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation um nicht mehr als 50 % (Werte für die Zeilencodes 140–143 sollten nicht mehr als die Hälfte des berechneten Steuerbetrags (Steuervorauszahlungen) betragen, der jeweils für angegeben ist Liniencodes 130–133).

GUT ZU WISSEN

Zum Ausfüllen der Zeilen 140–143 der Erklärung werden die in Abschnitt IV des Einnahmen- und Ausgabenbuchs angegebenen Daten periodengerecht für die Berichts- und Steuerperioden verwendet.

Ein Einzelunternehmer, der Einkünfte als Besteuerungsgegenstand gewählt hat und keine Zahlungen und andere Vergütungen an Einzelpersonen leistet (Steuerzahlerattribut „2“ ist im Zeilencode 102 angegeben), spiegelt die Höhe der an die russische Pensionskasse gezahlten Versicherungsbeiträge wider Bund und Bundeskasse über die Zeilen 140–143 der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Höhe eines Festbetrags, wodurch sich der Steuerbetrag verringert (Steuervorauszahlungen). Diese Einzelunternehmer unterliegen nicht der oben genannten Begrenzung in Form von 50 % des berechneten Steuerbetrags (Steuervorauszahlung). In diesem Fall sollte die Höhe der im Steuerzeitraum (Meldezeitraum) gezahlten und sich auf diesen Steuerzeitraum beziehenden Versicherungsprämien, die in den Zeilencodes 140–143 angezeigt werden, den jeweils angegebenen Betrag der berechneten Steuer (Steuervorauszahlungen) nicht überschreiten. in den Leitungscodes 130 –133.

GUT ZU WISSEN

Beim Ausfüllen des Abschnitts 2.1 „Berechnung der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuer (Besteuerungsgegenstand – „Einkommen“)“ der Erklärung in den Zeilen 140–143 geben Steuerpflichtige, die den Besteuerungsgegenstand „Einkommen“ verwenden, Folgendes an: periodengerecht die Höhe der Versicherungsprämien, die an Arbeitnehmer für Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und Zahlungen (Beiträge) im Rahmen freiwilliger Personenversicherungsverträge gemäß Artikel 3.1 gezahlt werden. 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, wodurch der für den Steuerzeitraum (Berichtszeitraum) berechnete Steuerbetrag (Steuervorauszahlungen) verringert wird.

Ein weiterer Unterschied besteht in der Möglichkeit, einen differenzierten Steuersatz anzuwenden. Im Objekt „Einkommen“ wurde der Satz bis 2016 nicht differenziert.

Dies ist aber im Objekt „Einnahmen minus Ausgaben“ vorgesehen. Die Zeilencodes 260–263 geben den in Absatz 2 der Kunst festgelegten Steuersatz an. 346.20 der Abgabenordnung in Höhe von 15 % oder der durch das Recht der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation festgelegte Steuersatz im Bereich von 5 bis 15 %, gültig im Berichtszeitraum (Steuerzeitraum).

Bitte beachten Sie, dass im Jahr 2016 mit Änderungen zu rechnen ist. Basierend auf Art. 346.20 der Abgabenordnung der Russischen Föderation seit 2016, wenn der Besteuerungsgegenstand Einkommen ist, beträgt der Steuersatz 6 %. Die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation können je nach Kategorie der Steuerzahler Steuersätze zwischen 1 und 6 % festlegen, d. h. die Teilstaaten können für jedes steuerpflichtige Objekt einen ermäßigten Satz festlegen.

GUT ZU WISSEN

Beim Ausfüllen einer Steuererklärung für Steuern, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines vereinfachten Steuersystems (Objekt „Einkommen“) mit einem Steuersatz von 0 Prozent (ermäßigter Steuersatz) gezahlt werden, müssen Sie sich an den Buchstaben des Bundessteueramtes orientieren Dienst Russlands vom 20. Mai 2015 Nr. GD-4-3/8533.

Der Unterschied beim Ausfüllen der Erklärung besteht zwischen Einzelunternehmern ohne Arbeitnehmer und Einzelunternehmern mit Arbeitnehmern

Der wesentliche Unterschied zwischen Einzelunternehmern ohne Arbeitnehmer und Einzelunternehmern mit Arbeitnehmern besteht auch in der Höhe der ermäßigten Steuer.

Ein Einzelunternehmer, der keine Arbeitnehmer beschäftigt und das vereinfachte Steuersystem und das Patentbesteuerungssystem kombiniert, hat das Recht, den im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuerbetrag um den gesamten Betrag der für ihn gezahlten Versicherungsprämien zu kürzen. das heißt, einschließlich Versicherungsprämien in Höhe von 1 % des Einkommensbetrags, der 300.000 RUB übersteigt. für den Abrechnungszeitraum.

Wenn ein Einzelunternehmer Personal einstellt, wird das Verfahren zur steuerlichen Abrechnung der Versicherungsprämien etwas strenger, wenn die Versicherungsprämien direkt von der Steuer und nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Gemäß Abschnitt 3.1 der Kunst. 346.21: Wenn ein Einzelunternehmer Personal einstellt und das vereinfachte Steuersystem mit „Einkommensbasis“ nutzt, kann er den Steuerbetrag aufgrund von Versicherungsbeiträgen um höchstens 50 % senken.

Die Beschränkung gilt für Versicherungsprämien sowohl für Lohnarbeiter als auch für den einzelnen Unternehmer selbst (Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 30. Mai 2014 Nr. 03-11-11/25910). Daher variiert die Höhe der zu zahlenden Steuer.

GUT ZU WISSEN

In einigen Fällen ist ein Unternehmen beim Verkauf von Anlagevermögen verpflichtet, die „vereinfachte“ Steuerbemessungsgrundlage in der im Kapitel vorgeschriebenen Weise neu zu berechnen. 25 der Abgabenordnung sowie Korrekturen am Einnahmen- und Ausgabenbuch vornehmen. Es ist nicht erforderlich, eine aktualisierte Erklärung abzugeben.

Ein Beispiel für das Ausfüllen einer „Einkommenserklärung“

Im Jahr 2015 führte der Einzelunternehmer A.V. Ivanov seine Geschäfte recht erfolgreich.

Basierend auf den Ergebnissen jedes Quartals wurden folgende Einnahmen erzielt:

  • für das erste Quartal – 400.000 Rubel;
  • für das zweite Quartal – 950.000 Rubel;
  • für das dritte Quartal – 1.550.000 RUB;
  • für das Jahr – 1.820.000 Rubel.

Beachten Sie: In der Erklärung müssen die Einnahmen periodengerecht und nicht vierteljährlich separat ausgewiesen werden.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Unternehmen einen Einkommenssatz von 6 % anwendet. Wir berechnen den Steuerbetrag:

  • für das erste Quartal – 24.000 Rubel;
  • für das zweite Quartal – 57.000 Rubel;
  • für das dritte Quartal – 93.000 Rubel;
  • für das Jahr – 109.200 Rubel.

Der Satz wird wie das Einkommen periodengerecht berechnet.

Wir berücksichtigen auch die Versicherungsprämien, die der Unternehmer selbst bezahlt hat:

  • für das erste Quartal – 8300 Rubel;
  • für das zweite Quartal – 28.100 Rubel;
  • für das dritte Quartal – 49.600 Rubel;
  • pro Jahr – 52.000 Rubel.

Alle diese Daten werden wir in die Erklärung eintragen, da sie in Abschnitt 2 der Erklärung wiedergegeben werden müssen.

Auf Anordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands wurde Mitte 2014 eine neue Form der Steuererklärung im Rahmen des vereinfachten Steuersystems genehmigt (Beschluss Nr. ММВ-7-3/352). Auf diesem Formular müssen Sie über die Ergebnisse des Jahres 2015 berichten. Die Frist für die Einreichung von Meldungen ist für Organisationen, die das vereinfachte Verfahren nutzen, der letzte Tag des ersten Quartals 2016 und für Einzelunternehmer der erste Werktag im Mai 2016, da der 30. April auf einen arbeitsfreien Tag fällt.

Die Erklärung wird auf drei Arten abgegeben, nämlich:

  • persönlich;
  • Postdienst;
  • Telekommunikationsnetze.

Einige Organisationen sind jedoch direkt verpflichtet, eine Steuererklärung über das Internet einzureichen Diese Verpflichtung gilt nicht für Vereinfacher, da die Zahl der Beschäftigten in diesen Unternehmen 100 Personen nicht überschreiten darf.

Die neue Erklärung enthält spezielle Abschnitte, die je nach Besteuerungsgegenstand auszufüllen sind. Darüber hinaus gibt es einen Bereich für Organisationen, die Mittel in Form von gezielten Fördermitteln oder gemeinnützigen Spenden erhalten. Sie müssen lediglich die ausgefüllten Formulare beim Finanzamt einreichen, d. h. wenn Sie einen Abschnitt nicht ausgefüllt haben, müssen Sie ihn nicht den Prüfern vorlegen. In der Reihenfolge des Ausfüllens wird dies übrigens nur für den dritten Abschnitt der Erklärung klar angegeben.

Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen und von den regionalen Behörden einen Steuernachlass in Form einer Steuerbefreiung erhalten haben, denken oft, dass sie keine Meldungen abgeben müssen, da sie keine Steuern zahlen. Das ist nicht wahr! Jeder muss Meldungen einreichen und Steuerurlaube befreien überhaupt nicht von der Zahlung von Steuern, sondern ermöglichen nur deren Anwendung mit einem Steuersatz von 0 Prozent. Nachfolgend finden Sie Anweisungen zum Ausfüllen einer vereinfachten Steuererklärung. Am Ende des Artikels finden Sie einen Link zum Formular (Erklärungsformular). Außerdem können Sie ein ausgefülltes Muster kostenlos herunterladen.

Allgemeine Regeln beim Ausfüllen einer Erklärung

Auf jedem Blatt der Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem für 2015 ist die Angabe der TIN des Steuerpflichtigen erforderlich. Auch juristische Personen müssen ihren Kontrollpunkt registrieren. Beides lässt sich aus dem beim Finanzamt eingegangenen Meldebescheid des Steuerpflichtigen entnehmen.

1. Im Feld „Anpassungsnummer“ müssen Sie den Wert „0—“ eingeben.

2. Im Feld „Steuerzeitraum“ – der Code des Steuerzeitraums, für den Sie Berichte einreichen. Wenn die Erklärung also am Jahresende abgegeben wird, beträgt der Codewert „34“, wenn Sie die Berichte jedoch während der Umstrukturierung des Unternehmens ausfüllen – „50“. Die Bestellnummer ММВ-7-3/352 hilft dabei, den Code in einer bestimmten Situation genau zu bestimmen.

3. Im Feld „Berichtsjahr“ wird das tatsächliche Jahr angegeben, für das Berichte eingereicht werden.

4. Im Feld „Steuerzahler“ muss eine juristische Person ihren vollständigen Namen angeben. Er muss mit dem in den Gründungsdokumenten angegebenen Namen übereinstimmen. Der Einzelunternehmer gibt in diesem Feld seinen Namen, Vornamen und Vatersnamen ein. Es dürfen keine Abkürzungen verwendet werden, die Angaben müssen mit den Passdaten übereinstimmen.

5. Im Feld „Code der Art der Wirtschaftstätigkeit gemäß OKVED-Klassifikator“ müssen Sie den entsprechenden Code eingeben. Es ist im Auszug aus dem Unified State Register of Legal Entities (für Einzelunternehmer - aus dem Unified State Register of Legal Entities) eingetragen. Einen Auszug erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder auf der Website des Steuerdienstes. Sie können den Code auch aus dem Klassifikator selbst herausfinden. Wenn eine Organisation mehrere Steuersysteme gleichzeitig anwendet, muss der Code nur für die Arten von Tätigkeiten angegeben werden, für die eine vereinfachte Steuer gezahlt wird.

Regeln zum Ausfüllen der Abschnitte 2.1 und 2.2

Die Abschnitte 2.1 und 2.2 werden je nach gewähltem Besteuerungsgegenstand ausgefüllt. Dementsprechend ist es am bequemsten, diese zuerst auszufüllen.

Abschnitt 2.1

Es wird von Organisationen und Einzelunternehmern ausgefüllt, die nur Einkommensteuer zahlen. In diesem Abschnitt müssen Sie alle Zahlungen oder Einkünfte angeben, die steuerlich nicht berücksichtigt werden. Betrachten wir die Reihenfolge beim Ausfüllen einzelner Zeilen des Abschnitts:

1. Zeile 102

Wenn die Organisation oder der Einzelunternehmer Zahlungen an Mitarbeiter hat, wird in dieser Zeile die Nummer 1 eingetragen; wenn der Einzelunternehmer keine solchen Zahlungen hat, wird die Nummer 2 eingetragen.

2. Zeilen 110-113

Entwickelt, um den Gesamtbetrag des Einkommens für Berichtszeiträume anzugeben. Wir möchten Sie daran erinnern, dass solche Zeiträume für Vereinfacher Quartale und ein Jahr sind. Die Beträge werden periodengerecht berechnet.

3. Zeilen 130-133

Auch hier müssen Sie kumulativ die Höhe der Vorschüsse für jeden Berichtszeitraum sowie den für das Jahr berechneten Gesamtsteuerbetrag angeben. Versicherungsprämien sollten nicht berücksichtigt werden.

4. Zeilen 104-143

In diesen Zeilen ist die Höhe der Beiträge zur Pflichtversicherung sowie die Höhe der Zahlungen für vorübergehende Erwerbsunfähigkeitsbescheinigungen angegeben, für die Sie die Steuer ermäßigt haben.

Abschnitt 2.2

Dieser Abschnitt wird nur von Steuerzahlern ausgefüllt, die die Steuer auf das um die Ausgaben verminderte Einkommen berechnen.

Betrachten wir die Reihenfolge beim Ausfüllen einzelner Zeilen des Abschnitts:

1. Zeilen 210-213

Darin sind die Einkommensbeträge der Berichtsperioden enthalten. Wie immer die kumulierte Summe.

2. Zeilen 220-223

Nach dem gleichen Prinzip müssen Sie auch hier die Höhe der Ausgaben angeben.

3. Zeile 230

Hier wird die Höhe des entstandenen Verlusts (oder ein Teil davon) für frühere Steuerperioden erfasst.

4. Zeilen 240-243

Entwickelt, um die Steuerbemessungsgrundlage für jede Periode einzugeben. Sie können es berechnen, indem Sie die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben berechnen. Vergessen Sie nicht, den in Zeile 230 angezeigten Betrag zu berücksichtigen. Er wird vom Gesamtbetrag des Jahres abgezogen.

5. Zeilen 250-253

Wird ausgefüllt, wenn bei der Berechnung der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben das Ergebnis negativ ist.

6. Zeilen 260-263

Hier sind die für den jeweiligen Zeitraum geltenden Steuersätze aufgeführt. Im Allgemeinen liegt der Satz bei 115 Prozent, regionale Vorschriften können ihn jedoch senken.

7. Zeilen 270-273

Wird benötigt, um Vorauszahlungen widerzuspiegeln. Sie entsprechen dem Produkt der in den Zeilen 240–243 angegebenen Zahlen und den in den Zeilen 260–263 angegebenen Sätzen.

8. Zeile 280

Hier sollte der Mindeststeuerbetrag angegeben werden. Im vereinfachten Steuersystem wird er berechnet, indem das erhaltene Einkommen mit 1 Prozent multipliziert wird. Liegt die zu entrichtende Steuer nach Ihren Berechnungen unter diesem Betrag, müssen Sie die Mindeststeuer zahlen.

Regeln zum Ausfüllen von Abschnitt 3

Wenn Ihre Organisation im Berichtszeitraum keine gezielten Fördermittel erhalten hat, können Sie diesen Abschnitt getrost überspringen. Wenn Ihnen gezielt Gelder überwiesen wurden, müssen Sie diese ausfüllen. Zu dieser Finanzierung gehören übrigens keine Zuschüsse an autonome Institutionen. Um die Finanzierungsarten genau zu bestimmen, können Sie sich an die Abgabenordnung (Artikel 251) wenden.

In diesem Abschnitt ist die Angabe der Fördermittelbeträge erforderlich, die im Vorjahr nicht in Anspruch genommen wurden und deren Nutzungszeitraum noch nicht abgelaufen ist.

Im Abschnitt 3 sind zusätzlich spaltenweise folgende Angaben aufgeführt:

1. Code der Art der überwiesenen Mittel. Sie kann gemäß Anlage 5 zum Verfahren zum Ausfüllen von Berichten ermittelt werden.

2. Datum des Erhalts von Eigentum oder Geldern.

3. Der Betrag der erhaltenen Gelder, deren Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist und die auch keine Nutzungsdauer haben.

Die übrigen Spalten geben Auskunft über die Beträge, die im Berichtsjahr an die Organisation überwiesen wurden. So werden in der zweiten und fünften Spalte diejenigen ausgefüllt, die Fördermittel mit festgelegter Nutzungsdauer erhalten haben, und in der siebten Spalte sind die Mittel aufgeführt, die nicht zweckgemäß ausgegeben wurden. Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet.

Regeln zum Ausfüllen der Abschnitte 1.1 und 1.2

Diese Abschnitte lassen sich anhand der bereits in Abschnitt 2.1 oder 2.2 angegebenen Indikatoren sehr einfach ausfüllen. Hier müssen Sie die berechneten Beträge der Vorauszahlungen und Steuern berücksichtigen. Ähnlich wie die Abschnitte 2.1 und 2.2 werden die Abschnitte 1.1 und 1.2 je nach Besteuerungsgegenstand ausgefüllt.

Betrachten wir die Reihenfolge beim Ausfüllen einzelner Zeilen von Abschnitt 1.1:

1. Linien 010, 030, 060, 090

Hier müssen Sie den OKTMO-Code eingeben. Wenn sich während des gesamten Steuerzeitraums der Sitz der Organisation oder der Wohnsitz des einzelnen Unternehmers nicht geändert hat, wird nur 010 ausgefüllt.

2. Zeile 020

Darin enthalten ist die Höhe der Vorauszahlung für das erste Quartal.

3. Zeile 040

Angegeben wird die Höhe der Vorauszahlung für das Halbjahr, vermindert um die in Zeile 020 angegebene Zahl. Erhält man durch Subtraktion eine Zahl mit Minuszeichen, so ist diese Differenz in Zeile 050 anzugeben.

4. Zeile 070

Hier ist, ähnlich wie in der vorherigen Situation, eine Vorauszahlung für 9 Monate angegeben.

5. Zeile 080

Auszufüllen, wenn die Differenz negativ ist und die Vorauszahlung gekürzt werden muss.

Die Zeilen 100 und 110 werden nach dem gleichen Prinzip ausgefüllt.

Abschnitt 1.2.

Abschnitt 1.2 wird von denjenigen Organisationen und Unternehmern ausgefüllt, die als Besteuerungsgegenstand Einkünfte abzüglich der Aufwendungen gewählt haben.

Die Regeln zum Ausfüllen von Abschnitt 1.2 entsprechen den oben genannten Regeln für Abschnitt 1.1. Der einzige Unterschied besteht in Zeile 120, in der Sie den Mindeststeuerbetrag für das Jahr berechnen müssen.

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Und LLC werden durch das Bundesgesetz Nr. 402-FZ „Über die Rechnungslegung“ gegründet.

    Fristen für die Einreichung des Jahresabschlusses 2015.

    Buchhaltungsabrechnungen für kleine Unternehmen sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Buchhaltungsberichte für 2015 sollten beim MIFTS eingereicht werden spätestens am 31. März 2016.

    Einzelunternehmer sind nicht verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen.

    Fristen für die Einreichung von Meldungen, Fristen für die Zahlung von Versicherungsbeiträgen an Kassen für das 4. Quartal 2015.

    Alle Organisationen erstellen Berichte und übermitteln sie an außerbudgetäre Fonds. Diese Meldungen werden auch von Einzelunternehmern eingereicht, die Arbeitnehmer beschäftigen und als Arbeitgeber registriert sind. Wenn im 4. Quartal keine Mitarbeiter registriert waren, sollte keine Meldung abgegeben werden.

    Organisationen und Einzelunternehmer, deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl 25 Personen übersteigt, sind verpflichtet, sich in elektronischer Form über Telekommunikationskanäle an die Kassen zu melden. wird Ihnen bei diesem Problem helfen, wenn Sie sich entscheiden, es nicht selbst zu tun.

    1. Frist für die Einreichung von Meldungen an die FSS (Sozialversicherungskasse) für das 4. Quartal 2015:

      • In Papierform: spätestens 20. Januar 2016.
      • 25. Januar 2016.
    2. Frist für die Einreichung von Meldungen an die Pensionskasse (PFR) für das 4. Quartal 2015:

      • In Papierform: spätestens 15. Februar 2016.
      • Elektronisch: spätestens bis 22. Februar 2016. (erster Werktag nach Ablauf der Frist vom 20. Februar 2016).
    3. Fristen für die Zahlung von Versicherungsbeiträgen an Fonds

      Die Versicherungsbeiträge an die Kassen müssen monatlich spätestens am 15. des Monats gezahlt werden, der auf den Monat folgt, in dem die Beiträge berechnet werden. Fällt die Zahlungsfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt als Fristsetzung der nächstfolgende Werktag.

      Fristen für die Zahlung der Beiträge an die Fonds im 4. Quartal 2015. und für das 4. Quartal 2015. spätestens: 15. Oktober (für September), 16. November (für Oktober), 15. Dezember (für November), 15. Januar (für Dezember).

    Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen und die Zahlung von Steuern für 2015 (für das 4. Quartal 2015)

    Die Abgabenordnung der Russischen Föderation legt für jede Steuer eigene Fristen fest.

      1. Fristen für die Einreichung von Meldungen und die Zahlung von Steuern bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems für 2015.

        Steuerzahler - Organisationen spätestens am 31. März 2016.

        Steuerzahler - Einzelunternehmer Sie müssen für das Jahr 2015 eine Steuererklärung nach dem vereinfachten Steuersystem abgeben spätestens am 30. April 2016. Da dies aber ein arbeitsfreier Tag ist, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag, nämlich auf 3. Mai 2016.

        Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem wird spätestens innerhalb der für die Abgabe der Steuererklärung festgelegten Frist gezahlt.

        Die Frist für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für Einzelunternehmer endet spätestens am 30. April 2015. Da dies aber ein Wochenende ist, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

        Wir erinnern Sie daran, dass „vereinfachte“ Steuersätze von der Mehrwertsteuer (es gibt Einschränkungen), der Einkommenssteuer (es gibt Einschränkungen) und der Grundsteuer befreit sind. Und vereinfachte Unternehmer sind auch von der Einkommensteuer befreit (in Bezug auf Einkünfte aus „vereinfachten“ Tätigkeiten).

        Sonstige Steuern werden von „vereinfachten“ Einwohnern in üblicher Weise gemäß der Steuer- und Gebührengesetzgebung entrichtet.

        Fristen für die Einreichung von Berichten bei der Beantragung von UTII, Fristen für die Zahlung von UTII für das 4. Quartal 2015.

        Zahler von UTII müssen vierteljährlich Steuererklärungen einreichen und Steuern zahlen. Frist für die Einreichung der UTII-Erklärung für das 4. Quartal 2015: spätestens 20. Januar 2016.

        (Artikel 346.32, „Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (Teil Zwei)“ vom 05.08.2000 N 117-FZ (in der Fassung vom 03.12.2012):

        Die Zahlung der Einzelsteuer erfolgt durch den Steuerpflichtigen auf der Grundlage der Ergebnisse der Steuerperiode spätestens am 25. Tag des ersten Monats der nächsten Steuerperiode.

        Steuererklärungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Steuerperiode werden von den Steuerpflichtigen spätestens am 20. Tag des ersten Monats der nächsten Steuerperiode bei den Steuerbehörden eingereicht.)

        Fristen für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, Fristen für die Zahlung der Umsatzsteuer für das 4. Quartal 2015.

        Frist für die Zahlung der Mehrwertsteuer für das 4. Quartal 2015: 25. Januar, 25. Februar, 25. März 2016 (1/3 des für das 4. Quartal angefallenen Steuerbetrags).

        Fristen für die Abgabe von Einkommensteuermeldungen, Fristen für die Zahlung der Einkommensteuer für das Jahr 2015 (4. Quartal 2015)

        Die Steuererklärung für das Jahr 2015 muss spätestens eingereicht werden 28. März 2016.

        Unterjährig gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen werden auf die Steuerzahlung für 2015 angerechnet.

        Während des Quartals fällige monatliche Vorauszahlungen sind spätestens am 28. eines jeden Monats des Quartals fällig. Nämlich: 28. Oktober, 30. November (der erste Werktag nach dem 28. November), 28. Dezember.

        Monatliche Vorauszahlungen auf den tatsächlich erzielten Gewinn müssen spätestens 28 Tage nach dem Berichtsmonat gezahlt werden. Nämlich: für September - 28. Oktober, für Oktober - 30. November, für November - 28. Dezember, für Dezember - 28. Januar.

        Frist für die Einreichung persönlicher Einkommensteuerberichte für 2015 (Einkommensteuer für natürliche Personen, die Einkünfte von einer Organisation bezogen haben)

        LLCs und Einzelunternehmer, die Steuerbevollmächtigte sind, sind verpflichtet, den Steuerbehörden spätestens für das Jahr 2015 Informationen für alle natürlichen Personen vorzulegen, die im Laufe des Jahres steuerpflichtiges Einkommen von einer Organisation oder einem Unternehmer bezogen haben 1. April 2016. unter der Anleitung von Profis komfortabler.

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